Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag das BGH-Urteil vom 5. Juli 2017 - VIII ZR 147/16 zu Rückforderungsansprüchen des Netzbetreibers bei unterbliebener Meldung einer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur. Dabei gibt sie zunächst einen Überblick über die Entwicklung des rechtlichen Kontexts vom EEG 2009 bis zum EEG 2017 und stellt sodann nach einer Auswertung des Gesetzestextes des EEG 2017 heraus, für welche Anlagenbetreiber und -betreiberinnen dessen Abmilderungen gelten. Die Autorin schließt mit ihrer Einschätzung, der BGH müsse contra legem entschieden oder den § 100 Abs. 2 S. 2 EEG 2017 schlicht übersehen haben.