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Nacherhebung der EEG-Umlage - Mein Strom, dein Strom und keiner zahlt die Zeche?

Schlagworte: 

In dem Aufsatz befassen sich die Autoren mit der Fragestellung, inwieweit bei dezentralen Stromerzeugungskonstellationen, in denen der Strom einer EEG-Anlage als Eigenverbrauch auch an Dritte weitergegeben wurde, nachträglich die EEG-Umlage zu zahlen sei. Dies sei bereits nach dem EEG 2000 unrechtens gewesen, sei aber erst durch die neue Meldepflicht im EEG 2017 wahrgenommen worden. Die Autoren geben einen Überblick über die historische Entwicklung der Eigenverbrauchsregelung im EEG und untersuchen die Rechtsgrundlage für eine Nacherhebung, sowie Möglichkeiten, dieser zu entgehen. Dabei differenzieren sie zwischen verschiedenen Modellen und Zeiträumen und kommen zu dem Schluss, dass, bis auf wenige Ausnahmefälle, die Forderung auf eine Nachzahlung rechtens sei. 

Datum
Autor(en)

Christoph Richter und Manuela Herms

Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis) 5/2017, 188-194