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Stoffstrombilanzverordnung - was müssen Biogasbetriebe jetzt tun?

Die Autoren beschäftigen sich mit den neuen Regelungen der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) zur Zufuhr und Bewertung von Futtermitteln bzw. der Fütterung und den Folgen für Betreiber von Biogasanlagen. Hierbei gehen Sie darauf ein, welche Betriebe betroffen sind, was diese bei der Aufzeichnung beachten müssen und wie Nährstoffzufuhren und -abgaben zu bewerten sind. Abschließend wird auf die Unterstützung durch die Bundesländer und die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung eingegangen.

Datum
Autor(en)

Stefan Hüsch und Ute Schultheiß

Fundstelle

Biogas Journal 5/2018, 42-45