Direkt zum Inhalt

Ist für die Inbetriebnahme im Sinne des EEG der Netzanschluss, das Setzen der Messeinrichtungen oder der Einbau von technischen Einrichtungen nach § 9 EEG erforderlich?

Nein.

Weder die Herstellung eines Netzanschlusses, das Setzen der Messeinrichtungen oder der Einbau von technischen Einrichtungen nach § 9 EEG ist erforderlich für die Inbetriebnahme einer Anlage i.S.d. EEG.

Einzelheiten hierzu finden Sie im Votum 2014/29 (Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2012 - Messeinrichtungen und Netzanschluss) und im Votum 2015/9 (Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2012 - Messeinrichtungen und technische Einrichtungen nach § 6 EEG 2012).

erstellt am
Textfassung vom
zuletzt geprüft am