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Windkraft – Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung

Die Nutzung der Windkraft (Windenergie) findet unverändert Befürworter und Gegner. Grund dafür, dass nach wie vor Windkraftanlagen (Windenergieanlagen) gebaut werden und dass um entsprechende Genehmigungen nachgesucht wird, ist der Umstand, dass es sich bei der Windenergie um eine erneuerbare Energie handelt, die Förderung über garantierte Einspeisung zu attraktiven Preisen erfährt. Zahlreiche Gemeinden wollen an diesen Einnahmen steuerlich partizipieren; sie forcieren die Ansiedlung von Windkraftanlagen. Der Preis für diese Form der Energiegewinnung sind insbesondere die "Verspargelung" der Landschaft und die Gefährdung bedrohter Vogelarten. Deshalb treten viele Gemeinden - häufig angetrieben durch ihre Bürger - der Errichtung der Windkraftanlagen entgegen und versuchen diese unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten in ihrem Gemeindegebiet zu verhindern. Die Darstellung enthält die maßgeblichen genehmigungs- und planungsrechtlichen Rechtsgrundlagen (BImSchG, TA Lärm, UVPG, BauGB, ROG, BNatSchG/FFH-RL) betreffend die Nutzung der Windkraft und die dazu ergangene Rechtsprechung insbesondere der Obergerichte. Der Beitrag geht u.a. auf den Drittschutz im Genehmigungsverfahren, die bauplanungsrechtliche Privilegierung, Immissionsschutzfragen (Abstand, optische Wirkung, Schattenwurf/Diskoeffekt, Schall/Lärm, Störung des Funks), Fragen der Steuerung durch Regionalplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan nebst Veränderungssperre und den Rückbau ein.
Datum
Autor(en)

Gerhard Hornmann

Fundstelle

NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht), 2006, 969-977