Aus Anlass der ersten materiellen Änderung des EEG 2000 durch Gesetz vom 23.07.2002 erörtert der Beitrag einige im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus Solarenergie aufgetretene praxisrelevante Rechtsfragen. Hierzu gehört zunächst die Frage, welche Anlagen in den Anwendungsbereich des EEG fallen, insbesondere, ob auch solarthermische Anlagen erfasst sind. Ein Sonderproblem in diesem Zusammenhang ist, unter welchen Voraussetzungen Strom aus sogenannten gesplitteten Großanlagen nach § 8 EEG 2000 vergütet werden darf. Schließlich sind auch die in der Praxis aufgetretenen Detailfragen zur Berechnung der Vergütung für Solarstrom näher zu betrachten.