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Einleitung des Festlegungsverfahrens BK6-13-049 - energetische und bilanzielle Abwicklung von Einspeisemanagementmaßnahmen bei EEG-Anlagen.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049   gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und Nr. 5 StromNZV sowie § 61 Abs. 1b Nr. 2 a-c EEG "energetische und bilanzielle Abwicklung von Einspeisemanagementmaßnahmen bei EEG-Anlagen" eingeleitet.

Hintergrund der Einleitung war die gestiegene Zahl der Engpassmanagementmaßnahmen zur Erhaltung der Netzsystemsicherheit nach § 11 EEG. EE-Anlagen werden nach den derzeitigen Regularien zum Teil von den Übertragungsnetzbetreibern und zum Teil von Direktvermarktern vermarktet. Folgende Fragen sollen dabei untersucht und geklärt werden:

  • Jenseits der Reihenfolge von markt-, netzbezogenen sowie Anpassungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 EnWG und § 11 EEG fehlen zur bilanziellen und energetischen Abwicklung der abgeregelten Energiemengen derzeit klaren Regelungen; insbesondere, ob die im Rahmen des Einspeisemanagements abgeregelten Mengen aus EEG-Anlagen anderweitig beschafft werden (sollen) oder als Bilanzkreisabweichung des jeweils Bilanzkreisverantwortlichen über die Regelenergie ausgeglichen werden sollen.
  • Ungeregelt ist auch, ob und wie die ggf. in den Bilanzkreisen auflaufenden Differenzen aufgrund einer Einspeisemanagementmaßnahme energetisch oder finanziell ausgeglichen werden. Dies gilt in gleichem Maße für Anpassungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 EnWG.
  • Ungeklärt ist ferner, wie mit von Verteilnetzbetreibern (VNB) durchgeführten Einspeisemanagementmaßnahmen, umzugehen ist. Hier haben derzeit weder die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) als Systemführer noch die für die Vermarktung zuständigen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) ausreichende Informationen über die Maßnahmen, noch existieren etablierte Strukturen um geordnete energetische oder bilanzielle Maßnahmen durchführen zu können.
  • Insgesamt bedarf es klarer Festlegungen zu den Informationspflichten von ÜNB, VNB und BKV zur Realisierung einer sachgemäßen Abwicklung von Einspeisemanagementmaßnahmen.

Die Beschlusskammer 6 hat das Verfahren am 14.04.2016 ruhend gestellt.

 

 

 

Datum
Aktenzeichen

BK6-13-049