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Festlegung zur Anpassung der Vorgaben zum Lieferantenwechsel - BK6-11-150

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 28. Oktober 2011 eine Änderungsfestlegung hinsichtlich der Entscheidungen BK6-09-009 (GPKE), BK6-09-034 (WiM) sowie BK6-07-002 (MaBiS) erlassen. Die Festlegung richtet sich sowohl an die Betreiber von in Deutschland gelegenen Stromversorgungsnetzen als auch an die in Deutschland tätigen Lieferanten, Bilanzkreisverantwortlichen sowie Messstellenbetreiber und Messdienstleister im Stromsektor.

Die Festlegung beinhaltet:

  • die Beschlussbegründung
  • Änderung GPKE (Anlage 1)
  • Änderung WiM (Anlage 2)
  • Änderung MaBiS (Anlage 3)

Die Anhäng "GPKE" und "WiM" wurden zuletzt geändert am 20.12.2016 durch den Beschluss BK6-16-200 der BNetzA.

Die aktualisierten Fassungen der Festlegungen finden Sie in den Einträgen der jeweiligen Festlegung.

Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur (link is external).

Datum
Aktenzeichen

BK6-11-150

Fundstelle