Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2015 den Beschluss BK6-13-042 bzgl. Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträgen im Stromsektor festgelegt. Der Beschluss regelt die Verträge von Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Letztverbrauchern und Lieferanten.
Der Beschluss wurde am 20. Dezember 2017 durch den Beschluss BK6-17-168 und zuletzt am 21. Dezember 2020 durch den Beschluss BK6-20-160 geändert.
Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.