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Festlegung zum Netznutzungsvertrag (NNV) / Lieferantenrahmenvertrag (Strom) - BK6-13-042

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2015 den Beschluss BK6-13-042 bzgl. Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträgen im Stromsektor festgelegt. Der Beschluss regelt die Verträge von Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Letztverbrauchern und Lieferanten. 

Der Beschluss wurde am 20. Dezember 2017 durch den Beschluss BK6-17-168 und zuletzt am 21. Dezember 2020 durch den Beschluss BK6-20-160 geändert.

Weitere Informationen sowie Unterlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Datum
Aktenzeichen

BK6-13-042