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Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften (Änderung EEG 2009)

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten Fassung. Der Artikel 6 des Gesetzes sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:

  • § 3 Nr. 12: Änderung des Begriffs der „Umweltgutachterin“ bzw. des „Umweltgutachters“. Die Einschränkung auf Personen bzw. Organisationen mit einer Zulassung im Bereich der Elektrizitätserzeugung entfällt.
  • § 23 Abs. 5 Satz 3 Nummer 2: Einschränkung auf Umweltgutachterinnen bzw. Umweltgutachter mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft.
  • § 55 Abs. 1: Einschränkung auf Umweltgutachterinnen bzw. Umweltgutachter mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien oder, bei Strom aus Wasserkraft, mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft.
  • § 66 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5, Anlage 2 Nr. I.3 Satz 3, Nr. VI.2 Buchst. b Satz 2, Nr. VI.2 Buchst. c Satz 2 und Anlage 3 Nr. II.1 Satz 2: Einschränkung auf Umweltgutachterinnen bzw. Umweltgutachter mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien.
  • Anlage 3 Nr. II.2 und Anlage 4 Nr. II: Einschränkung auf Umweltgutachterinnen bzw. Umweltgutachter mit einer Zulassung für den Bereich Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien oder für den Bereich Wärmeversorgung.
      

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I S. 1163

Fundstelle (online)

http://www.bgbl.de/