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Suche in EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 1, Anlage 1

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Aufsatz

Der Autor beschreibt und bewertet aktuelle Herausforderungen des Biomethanmarkts und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.

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Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2009 hat der Gesetzgeber die Bonusregelungen erweitert und dabei vor allem kleinere Biogasanlagen begünstigt. Der Autor gibt in seinem Artikel einen Überblick über die vielfältigen Vergütungsmöglichkeiten für Kleinanlagen, die bereits im Planungsprozess berücksichtigt und sinnvoll kombiniert werden sollten.

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Der Beitrag stellt das Verfahren der Gewinnung von Biogas mittels Trockenfermentation als Alternative zum Prinzip der nassen Vergärung vor und diskutiert, unter welchen Bedingungen - nicht zuletzt aufgrund des Wegfalls des Technologiebonus für Trockenfermentation im EEG 2009 - diese sinnvoll und wirtschaftlich betrieben werden kann.

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Die Autorin stellt derzeitig genutzte sowie mögliche künftige Verwertungs- bzw. Entsorgungswege von Bioabfällen in Deutschland vor. Zudem geht sie sowohl auf technische Hintergründe, rechtliche Rahmenbedingungen einschließlich des EEG ein und stellt anschließend darauf basierend Forderungen an Politik und Verbände.
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Der Artikel stellt die am 24.08.2009 in Kraft getretene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV), die das EEG 2009 konkretisiert und auf Basis der
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Bericht über die Entwicklung der Biogas- bzw. Biomethaneinspeisung mit Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung (bis 2030 Biomethaneinspeisung in Höhe von zehn Prozent des aktuellen Erdgasbedarfes in Deutschland).
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die Aufzählung von bonusfähigen Anlagen, Techniken und Verfahren in Anlage 1 Nr. II zu § 27 Abs. 4 Nr. 1 EEG 2009 ist abschließend.

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Vielfach erfolgt die Aufbereitung, Verstromung und Einspeisung von Rohbiogas nicht durch den Erzeuger selbst, sondern nimmt ein Projektpartner oder sogar ein Direktabnehmer das Rohgas zu diesen Zwecken ab.
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Europäisches und deutsches Recht setzen neuerdings stark auf eine ausgebaute Biomassenutzung zur Strom-, Wärme- und Treibstoffgewinnung. Die Biomassenutzung weist eine Reihe ökologisch-sozialer Vor-, aber auch Nachteile auf. Das bisherige, aber auch das zur Verabschiedung anstehende neue europäische und deutsche Bioenergierecht löst diese nicht immer hinreichend auf.
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Mit der Regelung der Biogas-Einspeisemodalitäten durch einen neuen Teil 11a in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im April 2008 wurde die Einspeiseseite auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Mit der Verabschiedung der EEG-Novellierung im Oktober 2008 bekam auch die Biogas-Verwendungsseite einen neuen Rechtsrahmen.
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Politisches Programm

Die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre enthält Informationen zu den Regelungen des EEG 2009 und EEWärmeG im Bereich Biomasse.

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Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein:
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