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Suche in EEG 2012 § 33 (ab 04/2012)

Angezeigt werden Ergebnisse 1 - 25 von 27 gesamt (Seite 1 von 2).
Votum 2016/40– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/40

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin unterjährig zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung wechseln kann, ohne gegen die Anforderungen des Marktintegrationsmodells gemäß § 33 EEG 2012 sowie die Anforderungen gemäß §§ 7 Abs. 1, 13

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Votum 2016/25– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/25

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Messkonzept für mehrere dem Marktintegrationsmodell unterfallende PV-Installationen sowie mehrere Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in einer Kundenanlage den gesetzlichen Anforderungen des § 33 Abs. 4

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit der Entschädigungsberechnung in Fällen der Verzögerung, Störung oder Wartung des Netzanschlusses von Offshore-Windenergieanlagen, wenn diese nach der geförderten Direktvermarktung vergütet werden.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu messtechnischen Aspekten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 17. März 2015, in Kooperation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), in der Landesvertretung Hessen in Berlin veranstaltet wurde.

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Votum 2015/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Gesamt-Messkonzept für den geplanten Zubau von PV-Modulen mit einer Leistung von insgesamt 499 kWp zu der bestehenden PV-Installation mit einer Leistung von 211 kWp den Anforderungen an die Messeinrichtungen

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Werden zu Solaranlagen, die dem Marktintegrationsmodell unterfallen (MIM-Anlagen) EEG-Anlagen hinzugebaut, die nicht dem Marktintegrationsmodell unterfallen (Nicht-MIM-Anlagen), ist die Regelung des § 33 Abs. 4 EEG 2012 zu beachten (vgl.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Grundsätzlich ja.

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Rechtsprechung– 19 O 25/14

Zu der Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt einen Anpruch auf Zahlung der Einspeisevergütung gem. §§ 16, 33 EEG 2012 hat, wenn die Anlage im geltend gemachten Zeitraum keine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung vorhält (hier: verneint. Die Anlagenbetreiberin sei seit dem 1.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl den

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren das im Sondergutachten der Monopolkommission vom September 2013 vorgeschlagene schwedische Quotenmodell eine Alternative zum Modell der Einspeisevergütung in Deutschland darstellen könnte.

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Hinweis 2013/1– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 15. Juli 2014 den Hinweis zu dem Thema „Abschlagszahlungen und Marktintegrationsmodell im EEG 2012“  beschlossen.

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Aufsatz

Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 15. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Marktintegrationsmodell für Solarstrom gemäß § 33 EEG 2012, das am 4. September 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin stattgefunden hat.

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Hinweis 2013/19– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/19

Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen die im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG beschlossenen Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2012/30 zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 (ab April 2012), die

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Aufsatz

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat ein juristisches Gutachten zu Rechtsfragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen in Auftrag gegeben.

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Hinweis 2012/30– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/30

Die Clearingstelle EEG hat am 21. März 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell“ beschlossen.

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Politisches Programm
Hintergrundpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zum Marktintegrationsmodell nach § 33 EEG 2012 (in der ab dem 1. April 2012 geltenden Fassung).
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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung und den Selbstverbrauch von Grünstrom, insbesondere Solarstrom, im Lichte der EEG-Photovoltaik-Novelle 2012.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Dieser Beitrag ist nur für Anlagen von Bedeutung, die zwischen dem 1. April 2012 und dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind und für die das sog. Marktintegrationsmodell anzuwenden ist. Bei diesen Anlagen ist die Vergütung grundsätzlich in folgenden Schritten zu bestimmen:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt darauf an, welche EEG-Fassung für die jeweiligen Solarstromanlagen anzuwenden ist:

1. Vergüteter Eigenverbrauch gemäß EEG 2009 und EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung

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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorschriften im EEG, die nach der PV-Novelle 2012 für den Verkauf von Solarstrom durch den Anlagenbetreiber an den Nachbarn gelte.

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