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Suche in EEG 2012 § 61

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Aufsatz

Der Autor erläutert und bewertet die durch das EEG 2017 weiter ausgebauten Kompetenzen der Bundesnetzagentur. Hierbei diskutiert er die Bereiche Durchführungs- und Überwachungsaufgaben, Durchführung von Kontrollen und Festlegungskompetenzen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-049
Aktenzeichen: BK6-13-049

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049   gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-153
Aktenzeichen: BK6-12-153

Im Verfahren zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2012 den Beschluss BK6-12-153 (s. Anhang) gefasst.

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