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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEAV, EEV, EnWG 2011, WindSeeG

Der Gesetzentwurf behandelt drei Maßnahmen:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Autoren befassen sich in ihrem Aufsatz mit der Etablierung von Wasserstoff als Energieträger in Deutschland. Wasserstoff biete den Vorteil, bereits vorhandene Infrastruktur nutzen zu können, es würden sich jedoch technische und rechtliche Probleme stellen. Die Netzinfrastruktur selbst habe keine Schwierigkeiten mit höheren Beimischungsgraden von Wasserstoff, anders sei dies jedoch bei Endverbraucheranlagen. Zuletzt stelle sich auch die Frage, ob Wasserstoffnetze der Regulierung unterliegen und, wenn nicht, ob und wie sie reguliert werden sollten.

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Rechtsprechung– 7 Kart 2/19
Aktenzeichen: 7 Kart 2/19

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine thermische Abfalleinrichtungsanlage, mit der sie Strom in das Netz der Beklagten einspeist. Im Rahmen ihres Netzsicherheitsmanagements (NSM) reduzierte die Beklagte die Einspeisung der Klägerin wegen Netzengpässen. Die Klägerin verlangt Vergütung bzw. Entschädigung für die Abregelungen.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– XIII ZR 15/19
Aktenzeichen: XIII ZR 15/19

Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verlangt als Klägerin die Zahlung der EEG-Umlage von der Beklagten zu 1 und der Beklagten zu 2 (Schuldnerin), welche keine Stromlieferungsverträge schlossen, sondern Verträge über die Lieferung von Licht, Kraft, Wärme und Kälte.

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Rechtsprechung– XIII ZR 6/19
Aktenzeichen: XIII ZR 6/19

Leitsätze des Gerichts:

a) Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das Strom an Letztverbraucher liefert und daher dem Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage schuldet, ist grundsätzlich dasjenige Unternehmen, das sich gegenüber Letztverbrauchern vertraglich zu deren Versorgung mit elektrischer Energie verpflichtet hat.

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Rechtsprechung– 3 Kart 729/19
Aktenzeichen: 3 Kart 729/19
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Sachverhalt: Der Netzbetreiber weigerte sich, elektrische Anlagen auf einem bestimmten Gebiet als Kundenanlagen i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG zu behandeln.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MsbG

Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz Fragestellungen im Zuge der Digitalisierung der Verteilnetze hin zu Smart Grids und damit einhergehende Rechtsfragen zur Erschließung von Flexibilitäten. Dabei behandelt er die Entstehung und Ausgestaltung des § 14a EnWG und zieht daraus Schlussfolgerungen. Der bestehende Rechtsrahmen hemme Flexibilitätspotenziale und müsse langfristig weiterentwickelt und angepasst werden. 

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung in Deutschlang vor, gehen darauf ein, wie sie erfolgt und welche Voraussetzungen gelten. Insbesondere wird die Einführung von Regionalnachweisen diskutiert, die eine höhere Akzeptanz der Energiewende vor Ort schaffen sollen. Die Autoren stellen die Behauptung auf, dass das heutige Stromkennzeichnungssystem intransparent und kompliziert sei und verändert werden müsse, um eine bessere Verbraucherverständnis zu erreichen.

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Studie
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MsbG

Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte im Auftrag der Bergischen Universität Wuppertal im Rahmen des Vorhabens: "Grid Integration - Technische Integration und Steuerung von marktorientierten dezentralen Flexibilitäten in einem Verteilnetzautomatisierungssystem", gefördert durch das BMWi, in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht die Studie: "Rechtsrahmen für netzdienliche Flexibilitätsplattformen - Rechtliche Prüfung des Konzeptes "Grid Integration "".

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Aufsatz

Der Autor behandelt in dem Aufsatz Auswirkungen des NABEG 2.0 und der Redispatch-Vorgaben der EU-EltVO auf Anlagen im Sinne des EEG 2017 und des KWKG 2016.

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Rechtsprechung– EnVR 66/18
Aktenzeichen: EnVR 66/18

Sachverhalt: Vorliegend verweigerte eine Netzbetreiberin der Antragstellerin bei fünf von 20 räumlich zusammen liegenden Reihenhäusern mit Blockheizkraft für Strom und Wärme einen Anschluss als Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG.

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Rechtsprechung– EnVR 65/18
Aktenzeichen: EnVR 65/18

Leitsätze:

1. Erstreckt sich eine Energieanlage über mehrere Grundstücke, befindet sie sich auf einem räumlich zusammengehörigen Gebiet, wenn diese Grundstücke so gut wie ausschließlich über die Anlage versorgt werden, tatsächlich aneinander angrenzen und ein geschlossenes, von den äußeren Grundstücksgrenzen begrenztes Gebiet darstellen. Unschädlich ist es, wenn ein so abgegrenztes Gebiet Straßen, ähnliche öffentliche Räume oder vereinzelte, nicht ins Gewicht fallende andere Grundstücke einschließt, welche nicht durch die Anlage versorgt werden.

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Aufsatz

Der Autor behandelt im Hinblick auf das "Clean Energy Package" Fragen des Unbundlings von Speicheranlagen für Übertragungs-(ÜNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: NABEG, EnWG 2011

Der Autor kritisiert die fehlende Privilegierung von Powet-to-Gas bei Umlagen und Abgaben. Vor dem Hintergrund der Vorteile von Powet-to-Gas bei der Netzdienlichkeit geht er insbesondere auf die Netzentgelte und die Netzentgeltbefreiung ein.

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Rechtsprechung– 6 U 15/16

Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber verlangte für den Zeitraum von der ersten Einspeisung bis zur Bestätigung der Funktionstüchtigkeit durch den Netzbetreiber von diesem die Einspeisevergütung.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autorin untersucht, inwieweit aufgrund der Dispatch- und Redispatch-Regelungen der europäischen Strombinnenmarkt-Verordnung die nationalen Regelungen zum Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien angepasst werden müssen. Hierzu führt sie inbesondere die Kraftwerkseinsatzplanung nach Art.1 2 Strombinnenmarkt VO, den Redispatch, die Abschaltreihenfolge und die Entschädigung nach Art. 13 Strombinnenmarkt-VO auf und diskutiert die Reibungspunkte mit bisherigem deutschen Recht sowie Lösungsansätze für eine Anpassung.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB, NAV, EnWG 2011

Die Autorin befasst sich mit den Fragen, inwieweit der Elektromobilitätsmarkt noch in der Entstehung oder bereits etabliert ist und in welche verschiedenen Märkte der Elektromoblitätssektor, bspw. hinsichtlich öffentlicher, halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur sowie hinsichtlich der Marktplayer aufgeteilt zu betrachten ist. Nach einer allgemeinen Einführung in Monopolmärkte untersucht die Autorin, inwieweit die einzelnen Elektromobilitätsmärkte gegebenenfalls einer Monopolbildung bzw. gar einem Missbrauch der Monopolstellung unterliegen (könnten).

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Politisches Programm

In der am 7. Oktober 2019 veröffentlichten "Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechts­sicherheit für die Windenergie an Land" schlägt das BMWi einen Arbeitsplan mit Maßnahmen vor, um für Windenergieprojekte mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Aufgabenliste gliedert sich in die folgenden Hauptaspekte:

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Politisches Programm

In dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 20. September 2019 sind Maßnahmen festgelegt, um die Ziele des Klimaschutzplans 2050 zur CO2-Minderung einzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen vor allem eine CO2-Bepreisung und werden für die verschiedenen Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude, Industrie etc. konkretisiert. 

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Politisches Programm

Der am 12. September 2019 vom BMWi veröffentlichte "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" wurde gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Autor kündigt die Einführung von flexiblen Stromtarifen für Haushaltskunden zweier Versorger an. Er geht auf die Einzelheiten der Tarife, den Nutzen und die Akzeptanz solch flexibler Tarife durch die Haushaltskunden ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, ARegV

Die Autoren stellen in ihrem Artikel eine mögliche Neuregelung für die Berücksichtigung der Kosten des Einspeisemanagements im Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber vor. Hintergrund ist, dass durch die vom Gesetzgeber veranlasste Integration des Einspeisemanagements in den Redispatch ab dem 1. Oktober 2021 ohne weitere Regelung als beeinflussbare Kosten eingestuft und in den Effizienzvergleich einfließen würden. Schwierig wäre es in diesem Fall zu beurteilen, wie beeinflussbar die Kosten tatsächlich sind und Referenzwerte zu bestimmen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag, wie sich einfache Verbraucher aufgrund der Einspeiseförderung zu Prosumern und nun mittels Digitalisierung zu "Flexumern" entwickeln. Als "Flexumer" werden Akteure aus den Bereichen Haushalt bis hin zu Industrie beschrieben, die ihr Flexibilitätspotenzial in Form von steuerbaren Lasten, Erzeugungseinheiten, Sektorenkopplung oder Speichern dem Energiesystem zur Verfügung stellen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Artikel Erkenntnisse zur Implementierung eines börsengestützten Flexibilitätsmarktes zur Vermeidung von Netzengpässen aus dem SINTEG-Projekt enera vor. 

Nach einer Einführung zur Notwendigkeit und zur Rechtsgrundlage für ein Engpassmanagement erläutern die Autoren die Funktionsweise des im Projekt entwickelten Flexibilitätsmarktes. Insbesondere widmen sie sich Maßnahmen, um strategisches Verhalten auf Märkten zu unterbinden und schildern die Erfahrung des Projekts, Inc-Dec-Gaming mit Market Monitoring zu kombinieren. 

 

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