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Aufsatz
Gesetzesbezug: TA Luft

In dem Aufsatz berichtet der Autor über das BHKW-Motorensymposium der IG Biogasmotoren Anfang September in Hamburg. In 18 Vorträgen behandelten die Referenten anstehende Probleme der Biogasbranche und Lösungsansätze aus der Praxis. Große Themen bildeten dabei u.a. die Fahrweise des Motors, Gasspeicher, Notstrombetrieb und Emissionsverhalten.

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Rechtsprechung– 1 K 7855/17.Gl

Sachverhalt: Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009, obwohl die festgesetzten Werte für Formaldehyd bei der alljährlich durchgeführten Kontrollmessung nicht eingehalten worden sind.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: TA Luft

Der Autor befasst sich mit den die Diskussionen auf der Biogas Convention dominierenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingung innerhalb der Biogasbranche. Das Energiesammelgesetz würde zwar positive Signale für die Biogasbranche beinhalten, der Anlagenbestand sei dadurch allerdings nicht gesichert und die Reststoffvergärung nicht angeschoben. Die Biogasbranche würde sich z.Z.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für den Erhalt des sog. Emissionsminimierungs-Bonus (auch Formeldhyd-Bonus gennant) des EEG 2009 für Biogasanlagen ist das Emissionsminimierungsgebot der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) aus 2002 zu erfüllen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: TA Luft

Im Lichte der geplanten Herabsetzung der Grenzerwerte für Emissionen von Biogas-Blockheizkraftwerken zeigt der Autor Lösungen in Form von Nachrüstungen sowie eine Marktübersicht der Produkte zur Abgasreinigung einiger Hersteller auf.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: TA Luft

Im Beitrag erläutert der Autor die technischen Einzelheiten zur Abgasnachbehandlung im Hinblick auf die angekündigten Verschärfungen der Grenzwerte bei den Emissionen von Biogas-Blockheizkraftwerken. Hierbei geht er auf die einzelnen Reinigunggsschritte sowie die unterschiedlichen Konzepte der Hersteller ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BImSchG, TA Luft

Der Autor erörtert die Anforderungen an Gasmotor- und Zündstrahl-Blockheizkraftwerke bezüglich der Luftreinhaltung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

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Aufsatz
Gesetzesbezug: 4. BImSchV, BImSchG, TA Luft

Der Beitrag behandelt die fünfte, bevorstehende Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Der Autor benennt die geplanten Änderungen und analysiert deren Konsequenzen für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW). Unter die wichtigsten Änderungen fielen bspw. neue Formaldehydgrenzwerte und weitere neue Grenzwerte für BHKW-Emissionen sowie neue Anforderungen an die Emissionsmessungen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: TA Luft

Die Autoren zeigen im Artikel auf, wie unter den verschärften Vorschriften hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte (Novellierung der TA Luft) und durch die aufkommende Flexibilisierung der Betrieb eines biogasbetrieben BHKW wirtschaftlich optimiert werden kann. Hierbei geht er auf die notwendige Gasreinigung, Auswirkungen der Standzeit und die Kosten der Wartung ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: TA Luft, SysStabV, Europarecht

Der Autor behandelt in seinem Bericht von der 25. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas die zu erwartenden Änderungen für Biogas-BHKW durch die EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) und die Novellierung der TA Luft, welche für Mitte 2017 terminiert ist.

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Aufsatz
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Aufsatz

In seinem Beitrag geht der Autor auf das Hinweisverfahren 2009/28 der Clearingstelle EEG ein, das sich mit der Klärung des Beginns und der Dauer des Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus (Luftreinhaltebonus) beschäftigt.

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Hinweis 2009/28– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/28

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 26. April 2010 den Hinweis zum Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Hinweis 2009/7– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/7

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BImSchG, EEG 2009, KWKG 2009, TA Luft
Aufsatz zu Planung, Bau und Betrieb von Biomassekraftwerken, insbesondere zu den Eigenschaften der eingesetzten Brennstoffe, deren Auswirkungen auf Leistung und Lebensdauer einer Anlage sowie zu den gesetzlichen Vorschriften über Bauweise und Schadstoffemissionen des Kraftwerkes (17. BImschV, TALuft).
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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind.
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Aufsatz
Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein:
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Aufsatz
Nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 können Biogasanlagenbetreiber, die die Formaldehyd-Emissionen mindern, einen Bonus auf die Einspeisevergütung erhalten. Der Beitrag geht auf den Zweck der Regelung ein und wirft technische Fragen der Umsetzung auf. Vorgestellt werden technische Möglichkeiten zur Einhaltung anspruchsvoller Grenzwerte für Formaldehyd.
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Aufsatz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in der novellierten Fassung am 01.01.2009 in Kraft.

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Aufsatz
Im Beitrag werden zunächst die Änderungen zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme aufgezeigt, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken. Anschließend werden die Grundvergütung und die Voraussetzungen der einzelnen Bonus-Vergütungen dargestellt. Der Rechtsrahmen und die Vergütung bei Einspeisung in das Erdgasnetz bilden einen weiteren Punkt. Abschließend werden weitere für den Anschluss und den Betrieb relevante Vorschriften erläutert.
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