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Kein Anspruch auf Rückforderung der EEG-Umlage

Zu der Frage, ob die Klägerin einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich ihrer Zahlungen der EEG-Umlage hat, weil die EEG-Umlage nicht mit der Finanzverfassung im Einklang stehe (hier: verneint. Die Leistung der Klägering sei nicht rechtsgrundlos erfolgt).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

I-12 O 138/12

Fundstelle

http://www.justiz.nrw.de; ebenso in Auszügen in der REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 4/2012, 243-244.