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Ist die Clearingstelle EEG|KWKG an der Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen nach der BioSt-NachV beteiligt ?

Nein. Die Clearingstelle EEG|KWKG ist an der Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) nicht beteiligt.

Die Nachhaltigkeitsnachweise (Schnittstellen-Zertifikate) werden durch sog. Schnittstellen ausgestellt  (Betriebe, die die flüssige Biomasse herstellen; Ölmühlen; Raffinerien und sonstige Betriebe zur Aufbereitung der flüssigen Biomasse). Die Schnittstellen werden von sog. Zertifizierungsstellen zertifiziert, wenn sie u.a. die Anforderungen eines Zertifizierungssystems einhalten.

Zuständig für die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungsstellen und -systemen ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Über die Web-Anwendung nabisy der BLE können zudem ausgestellte Nachhaltigkeitnachweise auf ihre Richtigkeit hin abgeglichen und die Ausstellung von Nachhaltigkeits-Teilnachweisen beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der BLE. Fragen hierzu richten Sie bitte an:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: 0228 6845-0.

Des Weiteren steht Ihnen auf der Internetseite der BLE ein Kontaktformular für elektronische Nachrichten zur Verfügung.

 

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