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BNetzA: Positionspapier zu den technischen Vorgaben nach § 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG 2012

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Dezember 2012 ein Positionspapier zu den technischen Vorgaben nach § 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG 2012 herausgegeben. Darin nimmt sie dazu Stellung, welche Anforderungen die technischen Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012 bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu bzw. mehr als 100 Kilowatt aus ihrer Sicht erfüllen müssen. Des Weiteren enthält das Positionspapier Ausführungen zum Erwerb der technischen Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 und 2 EEG 2012 durch Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie dazu, ob intelligente Messsysteme als technische Einrichtungen nach § 6 Abs. 2 EEG 2012 in Betracht kommen. Schließlich wird auch zu den Kosten der Netzbetreiber Stellung genommen.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur