Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wendet sich mit seinem Merkblatt zum Antragsverfahren zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen (s. Anhang) an Personen, die Interesse an einer Förderung haben und erläutert das Antrags- und Bewilligungsverfahren. Dabei bezieht sich das Merkblatt ausschließlich auf die Errichtung neuer energieeffizienter Blockheizkraftwerke im Leistungsbereich bis 20 kW.
Das Merkblatt beinhaltet Informationen zu
- Antragsberechtigung und Antragsverfahren,
- Fördervoraussetzungen und Nebenanforderungen, u.a. der messtechnischen Erfassung der Stromerzeugung im KWK-Prozess oder der Einbindung von Wärmespeichern,
- Basisförderung und Bonusförderung (Wärmeeffizienzbonus und Stromeffizienzbonus),
- Förderhöchstgrenzen sowie
- Monitoring.