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Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energie

Die Bundesregierung hat am 4. August 2010 den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien beschlossen. Der Nationale Aktionsplan ist die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG). Die EU-Mitgliedstaaten müssen anhand eines vorgegebenen Musters einen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie mit Maßnahmen und Ausbaupfaden zur Erreichung des verbindlichen nationalen Ziels vorlegen. Der Nationale Aktionsplan wurde mit wissenschaftlicher Unterstützung des DLR, des Beratungsunternehmens Ecofys, des ZSW und des DBFZ erstellt. Im Nationalen Aktionsplan führt die Bundesregierung im Detail die bestehenden und geplanten Maßnahmen, Instrumente und Politiken der Bundesregierung zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf. Darüber hinaus werden im Aktionsplan exemplarisch regionale und lokale Maßnahmen aufgeführt, die zur Zielerreichung beitragen. Der beschlossene Nationale Aktionsplan geht davon aus, dass das verbindliche nationale Ziel von 18% erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch in 2020 - davon 30% am Stromverbrauch und 14% im Wärmebereich - erreicht wird und mit einem erwarteten Anteil von 19,6% - davon 38,6% am Stromverbrauch, 15,5% im Wärmebereich und 13,2% im Verkehrsbereich- übertroffen werden kann. Derzeit liegt der Anteil der Erneuerbaren bei ca. 10%. Sollte das Energiekonzept der Bundesregierung Modifikationen des Nationalen Aktionsplans erforderlich machen, werden die Angaben des Nationalen Aktionsplans im Rahmen der weiteren Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission aktualisiert.
Datum
Urheberschaft
Bundesregierung
Fundstelle