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OLG Koblenz: Technische Einrichtung als Verpflichtung des Anlagenbetreibers aus dem Schuldverhältnis

Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber hat die technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) erst 30 Tage nach der gesetzlichen Verpflichtung installiert. Der Netzbetreiber reduzierte daraufhin die Einspeisevergütung auf Null. Der Anlagenbetreiber fordert nun Schadenersatz mit der Begründung, der Netzbetreiber sei mit seiner Verpflichtung des Einbaus der notwendigen Technik, in Verzug geraten.

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Die fristgerechte Nachrüstung der Fernsteuereinrichtung war eigene Verpflichtung aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Klägerin, ein schuldhaftes Verhalten ist für die Sanktionsregelung des § 17 Abs. 1 EEG 2012 keine Voraussetzung. Auch sei keine schuldhafte Pflichtverletzung des Netzbetreibers gegeben. Dieser sei weder in der Verpflichtung gewesen den Anlagenbetreiber auf die notwendige Nachrüstung der technischen Einrichtung hinzuweisen noch den Einbau der Technik von sich aus zu veranlassen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

1 U 123/15

Fundstelle

Urteil im Anhang

Vorinstanz(en)

LG Mainz - 12 HK O 20/14