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EuGH: Zur Nachholbarkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Biogasanlage)

Schlagworte: 

Entscheidungstenor:

Ist für ein Projekt die nach der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 geänderten Fassung erforderliche UVP nicht durchgeführt worden, erfordert das Unionsrecht zum einen, dass die Mitgliedstaaten die rechtswidrigen Folgen dieses Versäumnisses beheben, und verbietet zum anderen nicht, dass nach dem Bau und der Inbetriebnahme der betreffenden Anlage zu ihrer Legalisierung eine UVP durchgeführt wird, sofern

  • die diese Legalisierung gestattenden nationalen Vorschriften den Betreffenden nicht die Gelegenheit bieten, das Unionsrecht zu umgehen oder nicht anzuwenden, und
  • die zur Legalisierung durchgeführte Prüfung nicht nur die künftigen Umweltauswirkungen dieser Anlage umfasst, sondern auch die seit deren Errichtung eingetretenen Umweltauswirkungen berücksichtigt.
Datum
Gericht
Aktenzeichen

C-196/16,
C-197/16

Gesetzesbezug
Fundstelle

Urteil im Anhang