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31. Fachgespräch: Anmeldefrist endet übermorgen - Votum zur Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Meldepflichtverstoß beschlossen - Schiedsspruch zu Solaranlagen auf Deponie (Gebäudeeigenschaft) veröffentlicht - BNetzA: Meldepflicht zu EEG-Zahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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31. FACHGESPRÄCH: ANMELDEFRIST ENDET ÜBERMORGEN!

Am Mittwoch, den 12. September 2018, endet die Anmeldefrist für das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema »Elektromobilität – Herausforderungen im Kontext von EEG und KWKG«. Das Fachgespräch findet am Mittwoch, den 26. September 2018, in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin-Mitte statt.

Nähere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm und einen Link zur Anmeldung finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/31.

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VOTUM 2018/19 ZUR VERRINGERUNG DES ZAHLUNGSANSPRUCHS BEI FEHLENDER MELDUNG VON SOLARANLAGEN AN DIE BNETZA BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle hat das Votum 2018/19 zur Vergütungsverringerung bei fehlender BNetzA-Meldung beschlossen.

In dem Verfahren war zu klären, ob der Zahlungsanspruch für den Strom aus den bei der BNetzA gemeldeten Solaranlagen zu verringern ist, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Module abgebaut wurden und dies nicht gemeldet worden ist.

Sie können das Votum 2018/19 und die eingegangenen Stellungnahmen auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2018/19 abrufen.

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SCHIEDSSPRUCH 2018/16 ZU SOLARANLAGEN AUF DEPONIEKÖRPER (GEBÄUDEEIGENSCHAFT) VERÖFFENTLICHT

Im vorliegenden Verfahren war von der Clearingstelle zu entscheiden, ob Strom aus Solaranlagen, die auf einer früher auch als Bunker und Lager genutzten Deponie angebracht worden sind, gemäß § 51 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 gefördert wird, insbesondere, ob es sich bei dem Deponiekörper um ein Gebäude i.S.v. § 5 Nr. 17 EEG 2014 handelt.

Der Schiedsspruch 2018/16 ist unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/16 abrufbar.

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BNETZA: MELDEPFLICHT FÜR ANLAGENBETREIBER ZU EEG-ZAHLUNGEN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt eine Datenerhebung zum Umfang der EEG-Zahlungen im Jahr 2017 durch. Zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen sollen die Ergebnisse der Abfrage durch die EU-Kommission veröffentlicht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/4410.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.