Die Autoren geben einen ersten Überblick und Einschätzungen zum Regierungsentwurf des EEG 2021. Sie erläutern den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die zentralen Ziele und Motive des Gesetzgebers.
Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.
Auf Ersuchen des Landgerichts Görlitz hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das vom Umweltgutachter erstellte Umweltgutachten den Anforderungen an eine Bescheinigung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG genügt (im Ergebnis verneint). Insbesondere wurden die folgenden Fragen geklärt:
Das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand im Tagungszentrum des Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5 B, 10115 Berlin als Liveübertragung online statt.
Leitsätze:
Die Studie Stromnetz 2050, erstellt von der TransnetBW GmbH, behandelt essentielle Fragen der Übertragungsnetzbetreiber hinsichtlich des Energiesystems im Jahr 2050 und welche Anforderungen an das Übertragungsnetz gestellt werden.
Identifikation geeigneter Standorte zur Konvertierung von erneuerbarer Energie in grünen Wasserstoff
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die von Thyssengas in Zusammenarbeit mit dem ie3 der TU Dortmund entwickelte Methode zur Identifikation und Bewertung geeigneter Standorte zur Konvertierung von EE-Strom in grünen Wasserstoff. Sie erläutern zunächst das Verfahren und gehen dabei auf die Standortfaktoren zur Herstellung grünen Gases und die Infrastrukturmodelle zur Abbildung der Sektorkopplung ein.
Das Impulspapier „Einführung und Regulierung nachhaltiger Power-to-X-Technologien“ von Energy Brainpool, im Auftrag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. im Rahmen des Kopernikus-Projekts P2X, gefördert durch das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung), untersucht verschiedene energiepolitische Handlungsansätze für einen Markthochlauf von Power-to-X-Anlagen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben gegenüber dem Netzbetreiber nachvollziehbar darzulegen, dass sie durch bestimmte Maßnahmen das Leistungsvermögen ihrer Anlage erhöht haben. Ein geeigneter Nachweis wird durch die vollständige Darlegung folgender Angaben erreicht:
Der Autor befürchtet, dass die schwankende Verfügbarkeit der Energieträger Wind und Sonne die Stabilität der Stromnetze gefährden und zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen könne. Er zeigt, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Abschaltung der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung nicht wie vorgesehen möglich seien, ohne die Versorgungs- und Netzsicherheit zu gefährden. Langfristig könne eine stabile Energieversorgung nur durch die Bereitstellung von Speichern gemeistert werden.
Der Aufsatz behandelt die rechtliche Frage der Erstattung von Ausgleichsenergiekosten in der Direktvermarktung. Zunächst geben die Autoren eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Sachverhalt: Ein Umweltgutachter bescheinigte mit der Installation einer Fischabstiegsanlage die Modernisierung einer Wasserkraftanlage und eine wesentliche ökologische Verbesserung des Zustands einer Wiese. Die Klägerin (Netzbetreiberin) zahlte daraufhin seit Ende Dezember 2010 eine erhöhte Vergütung von 11,67 Ct/kWh.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Das 37. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand als Präsenztermin in der Landesvertretung Niedersachsen, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der vorliegende Beitrag schafft den Lesern einen Überblick auf den weltweiten Stand regenerativer Energien in der gesamten Stromerzeugung. Die Daten werden technologie-, sowie länder- bzw. kontinentenspezifisch dargestellt. Betrachtet werden die wichtigsten Werte wie installierte Leistung, produzierte Strommenge, Stromerzeugungskosten und andere. Mit einem Anteil an der weltweiten Stromproduktion von 26 % befinden sich erneuerbare Energien heutzutage auf dem zweiten Platz nach Kohleverstromung (36,4 %).
Der Aufsatz handelt von der Idee von Hans-Josef Fell — einem der Väter des EEG —, bei Anlagenkombinationen und vordefiniertem Lastgang eine 8 Cent Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde zu bezahlen. Derzeit biete das EEG nur Investitionsanreize für Einzelanlagen, deswegen schlägt er eine Kombikraftwerksvergütung (KKV) vor.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1, 40 Abs. 1
Irena (International Renewable Energy Agency) veröffentlichte im Juni zum dritten Mal ihre Studie "Renewable power generation costs in 2019", in der sie die Kosten der erneuerbaren Technologien im vergangenen Jahrzehnt unter die Lupe nimmt. Die Kosten seien extrem gefallen und unterböten bereits die günstigsten Kohlekraftwerke. Die Erneuerbaren Energien böten daher eine Lösung sowohl für kurzfristige ökonomische Bedürfnisse als auch für mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele.
Die Autoren der Studien wagen in der Studie "Stromnetz 2050" einen Ausblick auf ein kostenoptimiertes und sektorengekoppeltes Energiesystem in Deutschland und Europa für das Jahr 2050, welches eine 90-prozentige Kohlenstoffdioxid-Reduktion in den Sektoren Strom, Transport, Wärme und Gas als Voraussetzung annimmt. Ausgewertet wurden hierfür die Netto-Nennleistungen verschiedener Erzeugungs-, Speicher- und Umwandlungstechnologien sowie die dafür optimierten Netto-Übertragungskapazitäten.
Die Infobroschüre mit allen Informationen zu den Aufgaben, der Funktionsweise und den Angeboten der Clearingstelle EEG|KWKG sowie unsere Broschüre mit der Übersicht aller Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2019 senden wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zu.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.
Die globalen CO2-Emissionen im Energiesektor sind für 2019 trotz steigendem weltweitem Wirtschaftswachstum nicht weiter gestiegen, vermeldet die Internationale Energieagentur (IEA). Der Autor erklärt, die USA sei mitverantwortlich, sogar als Sparweltmeister, für 140 Millionen Tonnen eingespartem CO2.
Das Diskussionspaper „Konzeptionelle Überlegungen zum Anlagenbegriff des EEG“ der Stiftung Umweltenergierecht, Becker Büttner Held und dem Ecologic Institut, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), behandelt eine Neukonzipierung des Anlagenbegriffs des EEG.