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Suche in Wasserkraft

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Studie

Die Ecofys Germany GmbH, die Deutsche WindGuard GmbH, Becker Büttner Held und das Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) der Universität Stuttgart haben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Nachrüstungsstrategie für Erzeugungsanlagen am Mittel- und Niederspannungsnetz zum Erhalt der Systemsicherheit bei Über- und Unterfrequenz entwickelt.

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Aufsatz

Die Autoren fassen in ihrem Beitrag die Inhalte des siebten Erfahrungsaustausches der EEG-Umweltgutachter, der im September 2013 in Mannheim stattfand, zusammen, deren Schwerpunkt die Vorstellung und Diskussion der in diesem Jahr veröffentlichten Umweltgutachterleitlinien war.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum den Hinweis 2013/16 zum Ersetzen und den Hinweis 2012/21 zum Versetzen von PV-Anlagen erlassen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Teilweise ja.

Die Nichterfüllung von bauplanungsrechtlichen bzw. genehmigungsrechtlichen oder ähnlichen Pflichten, die sich nicht unmittelbar aus dem EEG ergeben, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Vergütungs- bzw. Bonuszahlungen aus dem EEG.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: Europarecht, WHG

Die Autoren geben einen Überblick über die Stromerzeugung aus Wasserkraft in Baden-Württemberg. Dabei geben sie sowohl Informationen über die Arten der Wasserkraft, die Zulassung von Anlagen und die Fördermöglichkeiten als auch zu den Auswirkungen von Wasserkraftanlagen unter anderem auf Tierwelt und Landschaftsbild. 

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Aufsatz

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Verpflichtung des Anlagenbetreibers zur Einhaltung der technischen Anforderungen gemäß § 6 Nr. 1 EEG 2009 (§ 6 Abs. 1 EEG 2012), die zusätzlich zu den vom Netzbetreiber definierten technischen Anschlussbedingungen erfüllt sein

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Votum 2013/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/21

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß §§ 23 Abs. 2, 16 Abs. 1 EEG 2009 einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung für den Strom, der in seiner auf Basis eines bestehenden

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Politisches Programm

Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Stromerz

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Hinweis 2012/24– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/24

Die Clearingstelle EEG hat am 22. März 2013 den Hinweis zu dem Thema „Anwendungsfragen des § 23 Abs. 2 EEG 2012“ beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Es handelt sich jedenfalls dann um eine neue Wasserkraftanlage, wenn alle zur Wasserkraftanlage gehörenden Bestandteile neu errichtet werden. Der Anlagenstandort ist nicht Bestandteil einer Wasserkraftanlage. Insofern ist das Gleichbleiben eines Anlagenstandortes für die rechtliche Einordnung einer Maßnahme als Neubau oder als Modernisierung unerheblich.

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Aufsatz

Der Beitrag analysiert die bisherige Entwicklung der Marktprämie, die mit dem EEG 2012 eingeführt wurde. Das Marktprämienmodell wird zunächst vorgestellt, dann seine Funktionsweise erklärt und erste Statistiken zur Nutzung der Marktprämie bei Windenergie, Biomasse, Solarenergie und Wasserkraft ausgewertet. Abschließend wird von den Autoren eine Bewertung der Integrationseffekte, der Lenkungsfunktion und der Kosten der Marktprämie vorgenommen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Abrechnungsverpflichtung der Zahlungsansprüche von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern grundsätzlich nicht davon abhängig machen, dass sie hierfür gesonderte (Abrechnungs-)Entgelte erheben oder in anderer Weise – beispielsweise durch die Verrechnung mit den Abschlägen – erhalten. Dies gilt jedenfalls nach dem Messstellenbetriebsgesetz für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV) vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1635), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 405).

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Rechtsprechung– 9 U 1568/11
Aktenzeichen: 9 U 1568/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Zu der Frage, ob im konkreten Fall ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gem. § 23 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 EEG 2009 wegen der Modernisierung einer Wasserkraftanlage besteht (hier: verneint.

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Votum 2012/17– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/17

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Vergütung gemäß § 23 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1

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Aufsatz
In ihrem Beitrag nehmen die Autoren eine rechtliche Einordnung von Pumpspeicherkraftwerken vor. Dazu gehen sie auf die einschlägigen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein und bewerten die aktuellen Investitionsanreize für Pumpspeicherkaftwerke.
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Rechtsprechung– 3 U 193/11
Aktenzeichen: 3 U 193/11

Zu der Frage, ob ein bestehendes Wasserkraftwerk am linken Flussufer sowie die am selben Wehr, aber auf der rechten Flussseite hinzugebaute neue Erzeugungseinheit (Wasserentnahme, Turbine und Generator), bei der zudem eine Fischaufstiegstreppe errichtet wurde, zwei verschiedene „Anlagen“ i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

In diesem Beitrag werden verschiedene Speichersysteme insbesondere für Wind- und Solarenergie vorgestellt und auf deren Planung und spezifische Eigenschaften eingegangen.

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Rechtsprechung– 3 U 891/11
Aktenzeichen: 3 U 891/11
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 23, Europarecht
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber oder ein Gericht gem. § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG 2012 zum Zwecke des Nachweises vorgelegte Bescheinigungen von Umweltgutachterinnen bzw.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Entstehungsgeschichte und den Inhalten von § 35 der im März 2010 in Kraft getretenen Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Mit den dort formulierten neuen wasserrechtlichen Anforderungen an die Wasserkraftnutzung und die Modernisierung von Wasserkraftanlagen sei erstmalig versucht worden, die ökologischen Belange der Energieerzeugung aus Wasserkraft und des Gewässer- und Fischschutzes miteinander in Einklang zu bringen. Nach Auffassung des Autors enthalte die Vorschrift jedoch kaum vollzugsfähige Steuerungsbefehle.

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