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Marktstammdatenregister (MaStR) - Einführungsprozess

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 111e und § 111f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Ursprünglich sollte das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank ab dem 1. Juli 2017 seinen vollständigen Betrieb aufnehmen. Aufgrund von Verzögerungen beim Aufbau des Registers sollte die Nutzung für alle Marktakteure (Meldepflicht für alle Neuanlagen, Integration aller Marktakteure und Übernahme der Datenverantwortung für Bestandsanlagen) zunächst ab Herbst 2017 möglich sein. Die BNetzA hat das MaStR schließlich am 31. Januar 2019 vollumfänglich in Betrieb genommen. Zwischenzeitlich konnten nur Strom- und Gasnetzbetreiber ihr Unternehmen im MaStR registrieren.

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