Direkt zum Inhalt

Einleitung der 4. Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. Februar 2016 die vierte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. April 2016. Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein. Abgabefrist war der 1. April 2016. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der BNetzA in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 125 Megawatt. Der Höchstwert und somit der maximal zu bietende Wert beträgt 11,09 Cent pro Kilowattstunde.

Die Zuschlagswerte werden nunmehr wieder im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend.

Weitere Informationen sowie die i.S.d. § 34 Abs. 1 FFAV zwingend zu beachtenden Formatvorgaben sind auf der Internetseite der BNetzA abrufbar. Gebote, die nicht diesen Formatvorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Zu den Ergebnissen der vierten Ausschreibungsrunde.

erstellt am
zuletzt aktualisiert am