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Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. April 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen auf See (Offshore) bekannt gegeben.

Die Zuschläge wurden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Der durchschnittliche, mengengewichtige Zuschlagswert liegt bei 0,44 ct/kWh. Das Gebot mit dem niedrigsten Zuschlagswert betrug 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhielt, lag bei 6,00 ct/kWh. Bezuschlagt wurden 4 Gebote mit einem Gebotsumfang von 1.490 Megawatt (MW). Alle Zuschläge gingen an juristische Personen.

Die BNetzA hatte die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See nach dem WindSeeG am 30. Januar 2017 eingeleitet. Gebotstermin war der 1. April 2017.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA (link is external).

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