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Einleitung der 5. Ausschreibungsrunde für Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. April 2018 die fünfte Ausschreibungsrunde für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. Juni 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Juni 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 182.479 kW, der Höchstwert 8,84 ct/kWh. Das Ausschreibungsvolumen ergibt sich aus dem Gebotsvolumen zu diesem Termin 200 MW abzüglich der Summe der installierten Leistung der Freiflächenanlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist und die in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr in Betrieb genommen worden sind.

Zu diesem Gebotstermin sind in begrenztem Umfang auch Gebote auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten nach der bayerischen und baden-württembergischen Öffnungsverordnung zulässig:

  • Nach der baden-württembergischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 MW bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. 2018 ist bisher ein Zuschlag mit 3.450 Kilowatt erteilt worden, so dass noch Gebote mit einem Umfang von 96.550 Kilowatt bezuschlagt werden können.
  • Nach der bayerischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA-2000-Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. 2018 sind zehn Zuschläge in dieser Kategorie erteilt worden, so dass noch 20 Zuschläge erteilt werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA (link is external).

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