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Stellungnahme 2016/1/Stn - Anwendbarkeit der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 1 EEG 2012 bei „alten“ Bebauungsplänen ohne Solarzweck

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Übergangsvorschrift des § 66 Absatz 18a EEG 2012 auch in Fällen anwendbar ist, in denen eine Solarstromanlage im Geltungsbereich eines älteren Bebauungsplans errichtet worden ist, der nicht (auch) mit dem Zweck aufgestellt oder geändert wurde, eine Solarstromanlage zu errichten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2016/1/Stn

Gesetzesbezug