Auf Ersuchen des Landgerichts Lüneburg hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf den KWK-Bonus nach dem EEG 2009 bei der Nutzung der Wärme durch Holztrocknungsanlagen bestehen. Insbesondere ist zu klären, ob Effizienzkriterien gelten, wenn der KWK-Bonus nach Anlage 3 Nr. I.2 i.V.m. III.2 EEG 2009 (sog. Wärmenetzklausel) geltend gemacht werden soll.
Die Clearingstelle hat die grundsätzliche Bedeutung der zu klärenden Fragen festgestellt und ausgewählten Interessengruppen die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Interessengruppen und die Stellungnahme der Clearingstelle finden Sie im Anhang.
In dem Urteil vom 14. Oktober 2022 – 11 O 32/19 entschied das LG Lüneburg ebenso wie die Clearingstelle in ihrer Stellungnahme. Auch im Urteil der Nachinstanz vom 12.12.2023 - 13 U 58/22 folgt das OLG Celle den Erwägungen der Clearingstelle.
Die Standard- bzw. Richtwerte der KTBL für die Holztrocknung finden Sie in KTBL (Hrsg.), Faustzahlen Biogas, 3. Aufl. 2013, S. 193 f., zu beziehen unter: www.ktbl.de/