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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juni 2016 die fünfte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. August 2016 (24:00). Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-049
Aktenzeichen: BK6-13-049

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-13-049   gem. §27 Abs. 1 Nr. 3, 4 und

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. April 2016 die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 21 Gebote mit einem Gebotsumfang von 128.000 Kilowatt (kW) bezuschlagt. Insgesamt sind 108 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 540 Megawatt (MW) für diese Ausschreibungsrunde eingegangen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-047
Aktenzeichen: BK6-13-047
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 17. März 2016 den Beschluss BK6-13-047 zur Frage, ob die Erhebung von Entgelten für Blindstrombezug im konkreten Fall untersagt ist, positiv entschieden. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik  (in diesem Fall der VDE-AR-N 4120 - TAB Hochspannung) sei der Antragstellerin bei Bezug von Wirkleistung der Austausch von Blindleistung in Höhe von bis zu 5 % der Anschlusswirkleistung unentgeltlich zu gestatten.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. Februar 2016 die vierte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) eingeleitet.

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In ihrem Bericht zu Pilotausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 13. Januar 2016 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Erfahrungen und Ergebnisse der ersten drei im Jahre 2015 nach der Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (FFAV) durchgeführten Auschreibungsrunden zusammengefasst (siehe Anhang).

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. Dezember 2015 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage. Insgesamt wurden 43 Gebote mit einem Gebotsumfang von 204.000 Kilowatt bezuschlagt. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-15-012
Aktenzeichen: BK6-15-012
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNZV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat - im Vorfeld eines nach künftiger Rechtslage durchzuführenden Festlegungsverfahrens - den Diskussionsprozess BK6-15-012 zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems eingeleitet.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-15-158, BK6-15-159
Aktenzeichen: BK6-15-158, BK6-15-159
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNZV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 23.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Oktober 2015 die dritte Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. September 2015 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage. Insgesamt wurden 33 Gebote mit einem Gebotsumfang von 159.740 kW bezuschlagt.

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Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-098, BK6-11-098-A
Aktenzeichen: BK6-11-098, BK6-11-098-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Am 15. Juni 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur die »Festlegung zur Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« (Az: BK6-11-098, Beschluss im Anhang) vom 30. Oktober 2012  gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG aufgehoben (Az. BK6-11-098-A, Aufhebungsbeschluss im Anhang).

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Juni 2015 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2015 die Ergebnisse im Zuschlagsverfahren nach § 12 Abs. 1 und 2 der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)  öffentlich bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-042 
Aktenzeichen: BK6-13-042 

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2015 den Beschluss BK6-13-042 bzgl. Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträgen im Stromsektor festgelegt. Der Beschluss regelt die Verträge von Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Letztverbrauchern und Lieferanten. 

Der Beschluss wurde am 20. Dezember 2017 durch den Beschluss BK6-17-168 und zuletzt am 21. Dezember 2020 durch den Beschluss BK6-20-160 geändert.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Februar 2015 die erste Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Der Gebotstermin für diese Ausschreibung ist der 15. April 2015.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-14-110
Aktenzeichen: BK6-14-110

Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung der »Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)« an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 (s. Anhang) gefasst, der grundsätzlich mit Geltung ab dem 1. Oktober 2015 den Beschluss BK6-12-153 ersetzt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK7-14-020
Aktenzeichen: BK7-14-020
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Am 19. Dezember 2014 veröffentlichte die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur den Beschluss BK 7-14-020 zum Festlegungsverfahren zur Neugestaltung des Grundmodells für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor (GABi Gas). Der Beschluss betrifft Marktgebietsverantwortliche, Fernleitungsnetzbetreiber und Netzbetreiber. 

Das Verfahren wurde am 3. April 2014 eingeleitet.

 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-001
Aktenzeichen: BK6-13-001
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Mit ihrem Beschluss zur Bestimmung eines Verfahrens zur Zuweisung und zum Entzug von Offshore-Anschlusskapazitäten (BK6-13-001) vom 13. August 2014 regelt die Bundesnetzagentur für Offshore-Windenergieanlagen das Kapazitätszuweisungsverfahren, das Zulassungsverfahren, die Knappheitsprüfung, die Regeln zur Versteigerung sowie den Anschlusskapazitätsentzug. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-13-200
Aktenzeichen: BK6-13-200

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 16. April 2014 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) den Beschluss BK6-13-200 getroffen. 

Festgelegt wird hierdurch die Datenübertragung, die nach § 12 Abs. 4 EnWG Marktteilnehmern an den Übertragungsnetzbetreiber erfolgt, damit diese ihrer Verantwortung für die Netzstabilität nachkommen können.  

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-091
Aktenzeichen: BK6-12-091
Gesetzesbezug: NAV, EnWG 2011

In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen Netzanschluss und technischer Anschlussbedingungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 28. November 2012 den Beschluss BK6-12-091 (s. Anhang) getroffen.

Danach hat die Antragsgegnerin die Energie-Anschlusssäulen sowie die Stromversorgungseinheit der Antragstellerin an ihr örtliches Niederspannungsnetz anzuschließen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-153
Aktenzeichen: BK6-12-153

Im Verfahren zur Festlegung von Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2012 den Beschluss BK6-12-153 (s. Anhang) gefasst.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-12-024
Aktenzeichen: BK6-12-024

In dem Verwaltungsverfahren wegen der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreis-Abrechnungssystems hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 25.10.2012 die Festlegung BK6-12-024 getroffen.

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