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Votum 2013/23 - Satelliten-BHKW (I)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Vergütungsanspruch der Anspruchstellerin für den Strom aus ihren BHKW auf der Grundlage berechnet wird, dass es sich bei dem BHKW bei den Biogas-Fermentern (sog. Vor-Ort-Anlage) sowie den zwei weiter entfernten BHKW um drei eigenständige Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 handelt und ob diese zum Zwecke der Vergütungsermittlung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zusammengefasst werden (im Ergebnis teils verneint).

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. In Fällen, in denen nicht schon anhand äußerer Merkmale eindeutig festgestellt werden kann, ob sich eine „Vor-Ort-“Anlage und ein abgesetztes BHKW am selben oder an unterschiedlichen (Betriebs-)Standorten befinden (vgl. hierzu die Empfehlung 2012/19, dort Rn. 57 f.), ist dies wertend zu ermitteln (Rn. 39).
  2. Die in der Empfehlung 2012/19 als Rat zur Praxis entwickelten Indizien für ein von der „Vor-Ort-“Anlage rechtlich selbständiges Satelliten-BHKW können auch zur Beantwortung der Frage herangezogen werden, ob ein BHKW, das zu einem rechtlich selbständigen Satelliten-BHKW hinzugebaut wird, eine Erweiterung dieser Satellitenanlage oder eine rechtlich unabhängige dritte Anlage darstellt (Rn. 67).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/23

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Votum 2013/23 pdf 185 kB