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Votum 2013/43 - „Modulare Anlage“ i.S.v. § 66 Abs. 1a EEG 2009 und „unmittelbare Verbindung“

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biomasseanlage des Anlagenbetreibers und die Biomasseanlage eines anderen Anlagenbetreibers abweichend von § 19 Abs. 1 EEG 2009 als einzelne Anlagen im Sinne des § 66 Abs. 1a EEG 2009 gelten, insbesondere, ob beide Anlagen i.S.v. § 66 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 EEG 2009 "mit baulichen Anlagen unmittelbar verbunden" sind.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/43

Gesetzesbezug
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Votum 2013/43 pdf 139 kB