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Votum 2013/70 - Seitliche Erdanschüttungen von Bunkern als Gebäudebestandteile

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob ein Anspruch auf Zahlung der "Gebäudevergütung" bei Fotovoltaikinstallationen, die auf den seitlichen Erdanschüttungen ehemals militärisch genutzter Bunker eines Munitionsdepots errichtet werden sollen, besteht. Insbesondere war zu klären, ob die  geplanten Fotovoltaikanlagen ausschließlich an oder auf einem Gebäude im Sinne des § 33 EEG 2009 bzw. EEG 2012 angebracht werden (im Ergebnis bejaht).

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/70

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Votum 2013/70 pdf 136 kB