Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für die PV-Installation des Anlagenbetreibers gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 grundsätzlich das EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung mit der Möglichkeit des vergüteten Eigenverbrauchs (§ 33 Abs. 2 EEG 2012) anzuwenden ist (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.