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Votum 2015/49 - Leistungsseitige Anlagenzusammenfassung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 3 EEG 2012

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im November 2011 mit Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im August 2012, die auf demselben Gebäude angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 3 EEG 2012 zusammenzufassen sind (im Ergebnis verneint).

 

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2015/49

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