Die Clearingstelle EEG hat am 13. Juni 2008 ihre Empfehlung zum Thema „Fotovoltaikanlagen auf Grünflächen im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2004“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditieren Verbänden und ein im Auftrag der Clearingstelle EEG erstelltes Gutachten der Universitäten Hohenheim und Stuttgart.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.