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Votum 2022/13-I - Fassadenbonus für PV-Anlage auf einem Vorbau

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob dem Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom aus den auf dem Vorbau eines Gebäudes angebrachten Solaranlagen ein Anspruch auf den sog. Fassadenbonus nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 zusteht (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Bemerkungen

Zur Begriffsbestimmung eines Daches i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004, dessen Vorliegen als (negativ) Vorraussetzung für die Inanspruchnahme des sog. Fassadenbonus zu beachten ist, hat die Clearingstelle in dem Votum 2008/45 entschieden.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2022/13-I

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2022/13-I pdf 182 kB