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Ein erster Fingerzeig

Der Artikel beschreibt anhand einer Entscheidung der BNetzA den Konflikt zwischen Biogasanlagenbetreibern, die Biogas einspeisen möchten, mit den Netzbetreibern. Die BNetzA hat sich dazu im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens geäußert (Az. BK7-09-005).

Zwar sei der Netzbetreiber unter Androhung eines Zwangsgelds verpflichtet worden, einzelne Passagen aus dem Netzanschlussvertrag zu streichen bzw. abzuändern. Andererseits habe die BNetzA einige Privilegierungsvorschriften der GasNZV einschränkend ausgelegt.

Auf Kritik stoße etwa die Einschätzung der BNetzA, der Netzbetreiber müsse nicht voll für einen von ihm verschuldeten Netzausfall haften. Weitere Streitpunkte beträfen die Regelungen zum Methan- und Wassergehalt sowie u.a. die Kostenwälzung.

Datum
Autor(en)
Armin Lessner
Gesetzesbezug
Fundstelle
Erneuerbare Energien 05/2010, 92-93