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Spürbar oder nicht?

Der Autor bespricht eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu Infraschallemissionen von Windkraftanlagen.

Damit werde die höchstrichterliche Rechtsprechung bekräftigt, wonach bei der Genehmigung von Windkraftanlagen nicht auf die Empfindlichkeiten einzelner Personen abzustellen sei, sondern auf diejenige eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Bei diesen gebe es keine wissenschaftlich nachgewiesenen negativen Auswirkungen von Infraschall durch Windkraftanlagen. Es sei erfreulich, dass die insoweit bei den Gerichten übliche Betrachtungsweise bestätigt worden sei.

Datum
Autor(en)
Andreas Hinsch
Gesetzesbezug
Fundstelle
Erneuerbare Energien 05/2010, 102