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Selber nutzen lohnt sich

Der Artikel beschreibt die Bedingungen der neuen Eigenverbrauchsregelung und vor allem deren steuerlichen Vorteile für kleine und mittelständische Unternehmen.

Anhand einiger Beispiele verdeutlicht der Autor, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nun sehr aufwendig geworden sei. Profitieren könnten vor allem Gewerbetreibende mit großem Kühlleistungsbedarf, die teilweise eine Eigenverbrauchsquote von 100 Prozent erreichen könnten. Die auf die Rücklieferung entfallende Umsatzsteuer könnten Unternehmen als Vorsteuer abziehen und zudem müssten sie keine Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom zahlen.

Je teurer der Strom zugekauft werden müsse, desto eher lohne sich der Eigenverbrauch. Die möglichen Quoten von 50 Prozent für Haushalte bis 100 Prozent für Gewerbetreibende setzten aber eine sorgfältige Planung bei der Auslegung der Anlage voraus.

Datum
Autor(en)
Rupert Haslinger
Gesetzesbezug
Fundstelle
Sonne Wind und Wärme 10/2010, 152-155