Die Autoren gehen in ihrem Beitrag ausführlich auf die Problematik der Zuweisung des nach dem EEG richtigen Netzverknüpfungspunkts ein. Häufig werde der durch den Netzbetreiber zugewiesene Netzverknüpfungspunkt von Betreiberinnen und Betreibern von Biogasanlagen ungeprüft akzeptiert, was aus Sicht der Autoren einen Fehler darstelle.