Der Beitrag geht auf die Möglichkeit zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien gem. § 17 EEG 2009 ein, die insbesondere bei Nutzbarmachung des sogenannten Grünstromprivilegs nach § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 lukrativ sei. Der Autor stellt in diesem Zusammenhang einige Aspekte vor, die dabei u.a. bei der Vertragsgestaltung zu beachten seien.