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Neue Regeln für das Heizen und Kühlen mit Sonne, Erde, Umwelt und Biomasse

Die Autorin stellt u.a. wichtige Änderungen des neuen EEWärmeG 2011 vor, z.B. in Bezug auf die Festlegungen zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien im Baubereich sowie auf die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Sanierung und Neubau öffentlicher bzw. beim Neubau privater Gebäude. Tabellarisch wird zudem ein Überblick darüber gegeben, für welche Arten von Bauvorhaben jeweils das EEWärmeG 2011 oder das EEWärmeG 2009 gilt.

Datum
Autor(en)

Melita Tuschinski

Gesetzesbezug
Fundstelle

Der Bausachverständige 4/2011, 56-61.