Der Autor beschäftigt sich in diesem Beitrag mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für die Zeiträume bis zum 30. Juni 2010 und ab dem 1. Juli 2010 und veranschaulicht die praktische Anwendung mit Hilfe von Rechenbeispielen.