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Die Modifizierung des EEG-Anlagenbegriffs durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Der Autor geht der Frage nach, welche Fälle die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für „modulare Anlagen“ erfasst. Diese Vorschrift soll bestimmte („modulare“) Biomassebestandsanlagen von der Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 ausnehmen und wurde durch das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2009 ins EEG 2009 eingefügt.

Datum
Autor(en)

Peter Salje

Fundstelle

CuR (Contracting und Recht) 2010, S. 4-8