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Stromspeicher: Rechtsrahmen und rechtlicher Optimierungsbedarf

Die Autorin sieht Änderungsbedarf am Rechtsrahmen für den Einsatz von Stromspeichern und erläutert diesen in ihrem Beitrag. Problematisch sei hierbei beispielsweise, dass Stromspeicher, je nach Betriebsmodus wie Strombezugsanlagen oder Stromerzeugungsanlagen zu behandeln seien. Da die technischen und rechtlichen Normen jeweils nur an eine dieser Funktionen anknüpften, erhöhe sich hierdurch die Komplexität des Regulierungsrahmens. Die Autorin gibt daher einen Überblick über die Begriffsbestimmung von Stromspeichern und deren Anschluss an das Netz der allgemeinen Versorgung nach dem EEG 2012 und EnwG 2011 i.V.m mit technischen Normen des VDE. Sie geht außerdem auf den Strombezug und die -ausspeisung durch den Speicher unter dem Gesichtspunkt der Stromnebenkosten ein. Dabei setzt sie sich u.a. mit der EEG-Umlage und den Netzentgelten - verbunden mit möglichen Befreiungen - auseinander. Des Weiteren diskutiert sie Einnahmemöglichkeiten aus dem Strombezug oder der Stromeinspeisung durch den Verkauf am Regelenergiemarkt oder der Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs nach dem EEG 2012.

Datum
Autor(en)

Margarete von Oppen

Fundstelle

ER (Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis), 1/2014, 9-16