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Zu den Voraussetzungen einer EEG-umlagefreien Eigenerzeugung

Die Autoren klären anhand von juristischen Auslegungsmethoden, ob das Eigenverbrauchsprivileg gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 nur dann Anwendung findet, sofern ein Unternehmen den eigenerzeugten Strom gleichzeitig viertelstundengenau selbst verbraucht. Sie gelangen in ihrem Beitrag zu dem Ergebnis, dass der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und der Regelungszusammenhang der Norm gegen ein solches Erfordernis sprechen. Auch der Sinn und Zweck der EEG-Umlage kann ihrer Ansicht nach, jedenfalls für das EEG 2012, zu keinem anderen Ergebnis führen.

Datum
Autor(en)

Gisela Sinning und Roman Ringwald

Fundstelle

IR (Infrastrukturrecht) 3/2014, 50-55